Schwerpunkte der Rechtsberatung der Kanzlei Berger

 

 

Arbeitsrecht

Die Kanzlei Berger prüft und gestaltet Ihre Arbeitsverträge. Sie berät Sie zu Ihren Ansprüchen auf Lohn/Gehalt, Urlaub, Sozialleistungen, etc..

Im Schadensfall begleiten die Kanzlei Berger Sie bei Kündigungsschutzklagen, bei Abmahnungen, in Gleichbehandlungsfragen, bei Mobbing, etc.

 

 

Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht

Ebenso unterstützt Sie die Kanzlei Berger in den Rechtsgebieten des Sozialrechts und des Sozialversicherungsrechts.

Sie leistet Hilfe bei Antragstellungen, wie z. B. bei Pflegeanträgen, bei Befreiungen von Zuzahlungen, bei Anträgen zur Rentenversicherung, bei Rehaanträgen,

beim Bürgergeld, beim Wohnungsgeld, etc. Ebenso legt die Kanzlei Berger für Sie Widersprüche ein, etwa bei Bescheiden zur Pflege oder zu Rehaanträgen. 

 

 

Bank-und Kapitalmarktrecht

Die Kanzlei Berger berät Banken, Finanzdienstleister und Verbraucher auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts. Sie prüft und gestaltet Verträge, Prospekte, Allgemeine Geschäftsbedingungen und nimmt gutachtlich Stellung zu rechtlichen Fragestellungen. Schwerpunkte auf diesem Interessengebiet sind Interessenvertretugen im Rahmen von Falschberatungen und fehlerhaften Widerrufsbelehrungen und Widerrufsinformationen bei Darlehen, Rentenversicherungen und Kapitallebensversicherungen. Die Kanzlei Berger stellt Ihnen auf diesem Rechtsgebiet fachanwaltliche Expertise gerne zur Verfügung.

 

 

Gesellschaftsrecht

Das deutsche Gesellschaftsrecht ist mitunter sehr vielschichtig. Es regelt die Gründung, den laufenden Betrieb und die Beendigung von Personen- und Kapitalgesellschaften. Die Kanzlei Berger begleitet Sie rechtlich in wichtigen Bereichen, zum Beispiel bei Erstellung von Gesellschaftsverträgen, in Fragen der Haftung von Geschäftsführern und Gesellschaftern, in Fragen von Entscheidungskompetenzen und der Fassung von Gesellschafterbeschlüssen im laufenden Betrieb. Marktveränderungen können eine Änderungen der Unternehmensstruktur, mithin eine Umwandlung erforderlich machen. Die Verknüpfung zu Rechtsgebieten, beispielsweise zum Arbeitsrecht im Rahmen der Mitbestimmung oder dem Steuerrecht bei der Unternehmensnachfolge erfordert einen ganzheitlichen Beratungsansatz. Die Kanzlei Berger begleitet Sie in diesen Fragestellungen.

 

 

Hier finden Sie uns:

 

Kanzlei Dr. Berger, Rechtsanwalt Dr. iur. Matthias Berger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Sudetenstraße 25
76694 Forst

 

Kontakt:

 

Rufen Sie einfach an unter 

Fon: 07251-92 36 111

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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